Kosten

Gesetzliche Krankenkasse

Seit Juli 2023 habe ich einen Kassensitz, um mit den gesetzlichen Krankenkassen regulär abzurechnen. Wenn Sie gesetzlich versichert sind, kann Psychotherapie in meiner Praxis also über Ihre Versichertenkarte abgerechnet werden.

Private Krankenversicherung/Beihilfe

Wenn Sie privatversichert oder beihilfeberechtigt sind, werden die Kosten für Psychotherapie in der Regel ganz oder anteilig übernommen. In welchem Umfang dies geschieht, ist im Versicherungsvertrag bzw. den Bestimmungen der Beihilfestelle geregelt. Bitte setzen Sie sich frühzeitig mit Ihrer privaten Krankenversicherung sowie Ihrer Beihilfestelle in Verbindung, um die Übernahmebedingungen der Verhaltenstherapie zu klären. Sollten Sie Fragen zum Ablauf haben, dann melden Sie sich gerne bei mir und wir klären diese zunächst telefonisch.
Das Honorar berechnet sich nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP), Stand 2020 sowie der Ergänzung zur Analogberechnung vom Juli 2024.

Selbstzahler

Es besteht die Möglichkeit, die Kosten einer psychotherapeutischen Behandlung selbst zu tragen. Bei einem späteren Abschluss von Versicherungen, die eine Gesundheitsprüfung voraussetzen oder bei einer bevorstehenden Verbeamtung kann dies von Vorteil sein, da in diesem Fall die Krankenkasse keine Mitteilung über die Psychotherapie erhält.
Das Honorar beträgt, gemäß Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP, 3facher Steigerungssatz), derzeit 131,15 € je Therapiestunde (50 Minuten). Sollte diese Möglichkeit für Sie infrage kommen, können wir Ablauf und Umfang gern zunächst telefonisch besprechen und danach einen ersten Gesprächstermin vereinbaren.

Aufgrund der hohen Auslastung in der Praxis ist es mir jedoch aktuell nur in Einzelfällen (z.B. zur Gruppenbehandlung) möglich, Privatpatienten und Selbstzahler aufzunehmen.